Neue Verordnung sorgt mit Überraschungen für neuen Ärger unter den Seilbahnbetreibern. Auch Sessellifte mit Überdachung dürfen nur halb befüllt werden.
Neue Verordnung sorgt mit Überraschungen für neuen Ärger unter den Seilbahnbetreibern. Auch Sessellifte mit Überdachung dürfen nur halb befüllt werden.
