Falls bei einem Geräteschaden keine Garantie mehr vorliegt, mussten Hartlauer-Kunden bisher schon für einen Kostenvoranschlag zahlen. Laut OGH ist das rechtswidrig.
Falls bei einem Geräteschaden keine Garantie mehr vorliegt, mussten Hartlauer-Kunden bisher schon für einen Kostenvoranschlag zahlen. Laut OGH ist das rechtswidrig.
