Die Arbeit von zu Hause bleibt freiwillig und Vereinbarungssache. Die Betriebe müssen Mitarbeitern digitale Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Homeoffice ist auch nur in Wohnung erlaubt, nicht etwa im Kaffeehaus.
Die Arbeit von zu Hause bleibt freiwillig und Vereinbarungssache. Die Betriebe müssen Mitarbeitern digitale Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Homeoffice ist auch nur in Wohnung erlaubt, nicht etwa im Kaffeehaus.
