Verein für Konsumenteninformation erzielte Einigung mit dem steirischen Energieversorger. Voraussetzung für eine Refundierung ist die Anmeldung zur Auszahlung beim VKI bis zum 18. Juli 2021.
Verein für Konsumenteninformation erzielte Einigung mit dem steirischen Energieversorger. Voraussetzung für eine Refundierung ist die Anmeldung zur Auszahlung beim VKI bis zum 18. Juli 2021.
