Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass die Bewerbung von Homöopathika in deutschen Apotheken nicht zulässig ist und gegen Lauterkeitsrecht verstößt. Über die Auswirkungen auf Österreich gibt es geteilte Auffassungen.

 » mehr lesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein