FMA-Verordnung: Zinssatz, den Versicherungen höchstens garantieren dürfen, sinkt für neu abgeschlossene Verträge von 0,5 auf 0,0 Prozent. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen.
FMA-Verordnung: Zinssatz, den Versicherungen höchstens garantieren dürfen, sinkt für neu abgeschlossene Verträge von 0,5 auf 0,0 Prozent. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen.
