Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. vzbv fordert: Überwachungsbehörden müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen
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