
Der Hertha-BSC-Eigentümer zahlt mit „Zustimmung der BaFin” zurück. Doch die Behörde lässt dies nicht durchgehen. Sie spricht von einer Anordnung.

Der Hertha-BSC-Eigentümer zahlt mit „Zustimmung der BaFin” zurück. Doch die Behörde lässt dies nicht durchgehen. Sie spricht von einer Anordnung.
