Der irische Billigflieger Ryanair hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine empfindliche Schlappe in Sachen Fluggastrechteportale erlitten. Der Carrier schließt in seinen AGB die Abtretung von Ansprüchen an Dritte aus. Dagegen zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht.

Unter der Geschäftszahl 2-03 O 527/19 urteilten die Frankfurter Richter,

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