Über zwei Jahre lang hat das Bundeskartellamt geprüft, wie die Deutsche Bahn mit Mobilitätsplattformen umgeht. Das Ergebnis: Die Behörde hält einen Missbrauch von Marktmacht für möglich.
Das Bundeskartellamt in Bonn hat die Deutsche Bahn (DB) wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsdiensten abgemahnt. Die DB stelle für solche Dienste – bis auf wenige Ausnahmen – keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung,





























