Über zwei Jahre lang hat das Bundeskartellamt geprüft, wie die Deutsche Bahn mit Mobilitätsplattformen umgeht. Das Ergebnis: Die Behörde hält einen Missbrauch von Marktmacht für möglich. 

Das Bundeskartellamt in Bonn hat die Deutsche Bahn (DB) wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsdiensten abgemahnt. Die DB stelle für solche Dienste – bis auf wenige Ausnahmen – keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung,

 » mehr lesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein