Geht ein Reisebüro, in dem man eine Kreuzfahrt gebucht hat, noch vor dem Reiseantritt pleite, so kann es für Fahrgäste kompliziert werden. Allerdings haftet der Veranstalter, wenn man an ein inkassobevollmächtigtes Reisebüro bezahlt hat.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich betreute einen 46-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land, der obwohl er seine Kreuzfahrt vollständig bezahlt hatte,

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