Personenbezogene Daten von EU-Bürgern dürfen auf Basis von EU-Regeln nicht in die USA übertragen werden. Ein Schlupfloch bleiben die Standardvertragsklauseln.
Personenbezogene Daten von EU-Bürgern dürfen auf Basis von EU-Regeln nicht in die USA übertragen werden. Ein Schlupfloch bleiben die Standardvertragsklauseln.
