Ausgleichsleistung steht auch dann zu, wenn sich der vom Fluggast beauftragte Reisevermittler als dieser ausgibt und in der Folge erhaltene Infos nicht an diesen weiterleitet. Ob die betroffene Airline wusste, dass nicht der Fluggast sondern ein beauftragtes Reiseunternehmen hinter der Buchung steckt, ist für die Haftung nicht von Bedeutung.  » mehr lesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein