
Kurzarbeiter, die tageweise ausfallen, müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Ein Urteil, in einer „Frage, die höchst umstritten ist“.

Kurzarbeiter, die tageweise ausfallen, müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Ein Urteil, in einer „Frage, die höchst umstritten ist“.
