Großbuchstaben bilden in dem Schaufenster eines geschlossenen Reisebüros im Flughafen Dresden das Wort „Urlaub“.

Kurzarbeiter, die tageweise ausfallen, müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Ein Urteil, in einer „Frage, die höchst umstritten ist“.

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