EY hatte die Bilanzen von Wirecard jahrelang geprüft und testiert, ohne den mutmaßlichen Betrug zu entdecken.

Die Richter rügten die Entscheidungen der ersten Instanz. Das Landgericht hätte ein Sachverständigen-Gutachten einholen müssen, bevor es die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY abwies. Dem Gericht fehle es wohl an „eigener Sachkunde“.

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