
Die Richter rügten die Entscheidungen der ersten Instanz. Das Landgericht hätte ein Sachverständigen-Gutachten einholen müssen, bevor es die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY abwies. Dem Gericht fehle es wohl an „eigener Sachkunde“.

Die Richter rügten die Entscheidungen der ersten Instanz. Das Landgericht hätte ein Sachverständigen-Gutachten einholen müssen, bevor es die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY abwies. Dem Gericht fehle es wohl an „eigener Sachkunde“.
