Eine Reisende ist unmittelbar nach dem Aussteigen aus einem Flugzeug der Austrian Airlines auf der Fluggasttreppe gestürzt und brach sich den Unterarm. Da der Carrier uneinsichtig war zog sie vor Gericht. Die Angelegenheit landete vor dem EuGH, der zu Gunsten der Verletzten entschieden hat.

Fluggesellschaften müssen sich laut ständiger Judikatur des Europäischen Gerichtshofs viele Umstände zurechnen lassen,

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