
Das deutsche Bundeskartellamt hat Lufthansa in Sachen der Zubringerflüge offiziell abgemahnt. Die Behörde vertritt nach vorläufigem Prüfungsergebnis die Ansicht, dass Condor „kartellrechtlicher Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere zusteht“.
„Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die Lufthansa-Gruppe auf dem Zubringermarkt, der überwiegend deutsche Flughäfen mit dem Langstreckennetz von Condor verbindet,





























