Der Chef der Finanzprokuratur und damit der Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn, sieht keine Rechtsgrundlagen für Amtshaftungsklagen. Vielmehr ortet er die Verantwortung für den Skandal beim Aufsichtsrat und den Wirtschaftsprüfern.
Der Chef der Finanzprokuratur und damit der Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn, sieht keine Rechtsgrundlagen für Amtshaftungsklagen. Vielmehr ortet er die Verantwortung für den Skandal beim Aufsichtsrat und den Wirtschaftsprüfern.
