Dagegen, dass Polizisten Fußgänger vor Gehsteigradlern beschützen, ist nichts einzuwenden. Allerdings sollten sie dort stehen, wo ihre Präsenz auch Schutz bedeutet
Dagegen, dass Polizisten Fußgänger vor Gehsteigradlern beschützen, ist nichts einzuwenden. Allerdings sollten sie dort stehen, wo ihre Präsenz auch Schutz bedeutet
