
Ein Verbraucher, der gegen Eurowings geklagt hatte, ist im Recht: Der Streik des Airline-Personals zählt nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ – der Flugausfall wird entschädigt.

Ein Verbraucher, der gegen Eurowings geklagt hatte, ist im Recht: Der Streik des Airline-Personals zählt nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ – der Flugausfall wird entschädigt.
