Vereinbart wurde “mehr als die übliche Standortgarantie”. Kündigungsverzicht bis 2030 wäre sowohl als Teil der Betriebsvereinbarung als auch in Einzelverträgen wirksam
Vereinbart wurde “mehr als die übliche Standortgarantie”. Kündigungsverzicht bis 2030 wäre sowohl als Teil der Betriebsvereinbarung als auch in Einzelverträgen wirksam
