Irreführend: Weil der neue Mobilfunkstandard 5G in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar ist, untersagt ein Gericht einem Mobilfunker Werbemaßnahmen.
Irreführend: Weil der neue Mobilfunkstandard 5G in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar ist, untersagt ein Gericht einem Mobilfunker Werbemaßnahmen.
