Behörden prüfen wegen möglichen Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz – Prüfvorgang, kein Ermittlungsverfahren. Ergebnisse frühestens in einer Woche
Behörden prüfen wegen möglichen Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz – Prüfvorgang, kein Ermittlungsverfahren. Ergebnisse frühestens in einer Woche
