Eine Fall am Bezirksgerich Völkermarkt ging bis zum Obersten Gerichtshof. Der entschied: Banken müssen bei Losungswortsparbüchern mit weniger als 15.000 Euro Einlage nicht mehr das Bankgeheimnis wahren. Ein richtungsweisender Spruch. Erben und Vererben dürften dadurch teurer werden.

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