Die Brau-Union beschäftigte Leiharbeiter der Strabag, sie wurden aber nicht nach dem Brauerei-Kollektivvertrag entlohnt. Die AK Niederösterreich bekam vor dem Obersten Gerichtshof Recht.
Die Brau-Union beschäftigte Leiharbeiter der Strabag, sie wurden aber nicht nach dem Brauerei-Kollektivvertrag entlohnt. Die AK Niederösterreich bekam vor dem Obersten Gerichtshof Recht.
