Die Gewerkschaft warf den Unternehmen Untätigkeit vor, die Wirtschaftskammer sorgte sich um hohe Kosten. Jetzt ist klar: Der “Trinkgeld-Hunderter” für körpernahe Dienstleister wird aliquot zum Arbeitsausfall ausbezahlt.
Die Gewerkschaft warf den Unternehmen Untätigkeit vor, die Wirtschaftskammer sorgte sich um hohe Kosten. Jetzt ist klar: Der “Trinkgeld-Hunderter” für körpernahe Dienstleister wird aliquot zum Arbeitsausfall ausbezahlt.
