Neuregelung auf EU-Ebene soll Erklärung und Abfuhr der Umsatzsteuer nach neuen Regeln erleichtern. Webshops sollten sich bis 30. Juni anmelden. 22-Euro-Zollfreigrenze fällt ebenfalls.
Neuregelung auf EU-Ebene soll Erklärung und Abfuhr der Umsatzsteuer nach neuen Regeln erleichtern. Webshops sollten sich bis 30. Juni anmelden. 22-Euro-Zollfreigrenze fällt ebenfalls.
