Die Finanzbehörde sieht in der Verlagerung von Markenrechten nach Malta eine Umgehung der Steuerpflicht in Österreich. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Die Finanzbehörde sieht in der Verlagerung von Markenrechten nach Malta eine Umgehung der Steuerpflicht in Österreich. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
